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   OLG Brandenburg, 26.10.2021 - 10 UF 40/21   

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https://dejure.org/2021,47410
OLG Brandenburg, 26.10.2021 - 10 UF 40/21 (https://dejure.org/2021,47410)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2021 - 10 UF 40/21 (https://dejure.org/2021,47410)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - 10 UF 40/21 (https://dejure.org/2021,47410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abänderung eines gerichtlich gebilligten Umgangsvergleichs; Begleiteter Umgang; Anordnung einer Umgangspflegschaft; Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 358
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2021 - 10 UF 40/21
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl dient (BVerfG, Urteil vom 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04, NJW 2008, 1287).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2021 - 10 UF 40/21
    Demgemäß hat das zur Umgangsregelung angerufene Familiengericht entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen; es darf sich aber jedenfalls im Regelfall nicht auf die Ablehnung einer gerichtlichen Regelung beschränken (BGH, Beschluss vom 12.07.2017 - XII ZB 350/16, NJW 2017, 2908 Rn. 35).
  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2021 - 10 UF 40/21
    Eine Einschränkung des Umgangsrechts, wie sie auch durch die Anordnung begleiteten Umgangs erfolgt, ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG, Beschluss vom 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09, FamRZ 2010, 1622).
  • BVerfG, 14.04.2021 - 1 BvR 1839/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2021 - 10 UF 40/21
    Ein Abweichen von den gegenläufigen Einschätzungen der Sachverständigen bedarf daher eingehender Begründung (BVerfG, Beschluss vom 14.04.2021 - 1 BvR 1839/20, BeckRS 2021, 14412 Rn. 20).
  • KG, 06.05.2016 - 13 UF 40/16

    Elterliche Sorge: Ablehnung eines Antrags auf gerichtliche Regelung des Umgangs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2021 - 10 UF 40/21
    Der Gegenauffassung, die eine positive Regelung dahin, dass ein begleiteter Umgang konkret angeordnet wird, auch dann für erforderlich hält, wenn der umgangsberechtigte Elternteil dazu nicht bereit ist (so KG, Beschluss vom 06.05.2016 - 13 UF 40/16, BeckRS 2016, 12867 Rn. 24), folgt der Senat jedenfalls für das vorliegende Verfahren nicht.
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 120/04

    Rechtsnatur der Bestätigung einer von den Eltern getroffenen Umgangsregelung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2021 - 10 UF 40/21
    Anders liegt der Fall aber, wenn der umgangsberechtigte Elternteil durchaus weiß, in welcher Weise er sein Recht tatsächlich wahrnehmen darf und in welchem zeitlichen Abstand er einen neuen Antrag auf gerichtliche Regelung zu stellen berechtigt ist, er aber erklärt hat, das ihm zustehende Umgangsrecht nicht mehr wahrnehmen zu wollen (BGH, Beschluss vom 11.05.2005 - XII ZB 120/04 , NJW-RR 2005, 1524, 1525).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2006 - 16 UF 11/06

    Elterliche Sorge: Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Regelung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2021 - 10 UF 40/21
    Eine Regelung zum Umgangsrecht muss auch dann nicht getroffen werden, wenn der umgangsberechtigte Elternteil erklärt, ein Umgangsrecht nur entweder unbegleitet oder gar nicht ausüben zu wollen, ein unbegleiteter Umgang aber aus Gründen des Kindeswohls gegenwärtig ausscheidet (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.05.2006 - 16 UF 11/06, NJW-RR 2006, 1516; im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 12.10.2009 - 10 UF 118/07, BeckRS 2009, 29289; OLG Köln, Beschluss vom 27.11.2000 - 27 UF 188/00, BeckRS 2004, 11672; BeckOGK/Altrogge, 01.11.2019, BGB § 1684 Rn. 475).
  • OLG Köln, 27.11.2000 - 27 UF 188/00

    Erfordernis des Wohles des Kindes nach einem behutsamen Aufbau des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2021 - 10 UF 40/21
    Eine Regelung zum Umgangsrecht muss auch dann nicht getroffen werden, wenn der umgangsberechtigte Elternteil erklärt, ein Umgangsrecht nur entweder unbegleitet oder gar nicht ausüben zu wollen, ein unbegleiteter Umgang aber aus Gründen des Kindeswohls gegenwärtig ausscheidet (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.05.2006 - 16 UF 11/06, NJW-RR 2006, 1516; im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 12.10.2009 - 10 UF 118/07, BeckRS 2009, 29289; OLG Köln, Beschluss vom 27.11.2000 - 27 UF 188/00, BeckRS 2004, 11672; BeckOGK/Altrogge, 01.11.2019, BGB § 1684 Rn. 475).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2009 - 10 UF 118/07

    Umgangsregelung: Abänderung wegen Umzugs des Kindesvaters nach Österreich;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2021 - 10 UF 40/21
    Eine Regelung zum Umgangsrecht muss auch dann nicht getroffen werden, wenn der umgangsberechtigte Elternteil erklärt, ein Umgangsrecht nur entweder unbegleitet oder gar nicht ausüben zu wollen, ein unbegleiteter Umgang aber aus Gründen des Kindeswohls gegenwärtig ausscheidet (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.05.2006 - 16 UF 11/06, NJW-RR 2006, 1516; im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 12.10.2009 - 10 UF 118/07, BeckRS 2009, 29289; OLG Köln, Beschluss vom 27.11.2000 - 27 UF 188/00, BeckRS 2004, 11672; BeckOGK/Altrogge, 01.11.2019, BGB § 1684 Rn. 475).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.2022 - VfGBbg 9/22

    Unzulässig, teilweise; unbegründet, im Übrigen; prozessuale Überholung;

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, auf die sich das Oberlandesgericht stützt, ist auch der Antrag eines Elternteils auf Umgang mit seinem Kind ohne Regelung des Umgangs abzulehnen, wenn nur ein begleiteter Umgang in Frage kommt und der Elternteil erklärt, solchen nicht wahrnehmen zu wollen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2021 ‌- 10 UF 40/21 -‌, Rn. 58, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Mai 2006 ‌- 16 UF 11/06 -‌, Rn. 26-28, juris).
  • OLG Brandenburg, 21.10.2022 - 10 UF 78/21
    Eine Regelung zum Umgangsrecht muss auch dann nicht getroffen werden, wenn der umgangsberechtigte Elternteil erklärt, ein Umgangsrecht nur entweder unbegleitet oder gar nicht ausüben zu wollen, ein unbegleiteter Umgang aber aus Gründen des Kindeswohls gegenwärtig ausscheidet (Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 10 UF 40/21, juris; im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 UF 118/07, BeckRS 2009, 29289; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 16 UF 11/06, NJW-RR 2006, 1516; OLG Köln, Beschluss vom 27. November 2000 - 27 UF 188/00, BeckRS 2004, 11672; BeckOGK/Altrogge, 01. November 2019, BGB § 1684 Rn. 475).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21

    Anordnung unbegleiteter Umgänge mit einem Kind; Schutz eines Kindes; Gefährdung

    Eine Regelung zum Umgangsrecht muss auch dann nicht getroffen werden, wenn der umgangsberechtigte Elternteil erklärt, ein Umgangsrecht nur entweder unbegleitet oder gar nicht ausüben zu wollen, ein unbegleiteter Umgang aber aus Gründen des Kindeswohls gegenwärtig ausscheidet (Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 10 UF 40/21, juris; im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 UF 118/07, BeckRS 2009, 29289; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 16 UF 11/06, NJW-RR 2006, 1516 ; OLG Köln, Beschluss vom 27. November 2000 - 27 UF 188/00, BeckRS 2004, 11672; BeckOGK/Altrogge, 01. November 2019, BGB § 1684 Rn. 475).
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